Gasprüfung Pflicht: Das müssen Camper vor der Abfahrt wissen
Gasprüfung ist seit 19. Juni gesetzlich vorgeschrieben.
Getrennt von der HU und nur mit gültiger Bescheinigung unterwegs.
Rechtzeitig prüfen – sicher und unbesorgt in die Ferien starten.
Wer mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs ist, schätzt Unabhängigkeit und Komfort – beides ist oft mit der Nutzung Flüssiggas verbunden. Gasherd, Kühlschrank, Heizung oder Warmwasserbereiter sind in vielen Freizeitfahrzeugen fest verbaut und werden über eine Flüssiggasanlage betrieben. Um die Sicherheit dieser Anlagen zu gewährleisten, ist seit dem 19. Juni 2025 eine regelmäßige Gasprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage ist die geänderte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), konkret § 60, die nun die Prüfung fest installierter Gasanlagen alle zwei Jahre verbindlich vorsieht. Was jetzt gilt und was Sie vor Ihrer Abreise beachten müssen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Wer ist betroffen – und ab wann?
Die Pflicht betrifft alle Fahrzeuge mit fest eingebauten Flüssiggasanlagen – unabhängig davon, ob es sich um ein neu zugelassenes Wohnmobil oder ein älteres Modell handelt. Wer seine Anlage bis zum Stichtag noch nicht prüfen ließ, muss dies nachholen. Erst nach bestandener Gasprüfung gilt das Fahrzeug als betriebssicher. Wichtig: Die Prüfung ist keine bloße Empfehlung, sondern Teil der gesetzlichen Fahrzeugzulassung. Ohne gültige Bescheinigung riskieren Halterinnen und Halter nicht nur ein Bußgeld, sondern auch die Stilllegung des Fahrzeugs – etwa bei Verkehrskontrollen oder auf Campingplätzen, die eine gültige Prüfplakette verlangen.
Die Gasuntersuchung fiel früher mit der HU zusammen. Seit Juni 2025 müssen Sie die Gassysteme Ihres Wohnwagens nun separat zertifizieren lassen.
Eigenständige Prüfung – unabhängig von der HU
Anders als früher ist die Gasprüfung jetzt von der Hauptuntersuchung (HU) entkoppelt. Sie muss also separat bei einer anerkannten Prüfstelle oder einem zertifizierten Sachkundigen nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 erfolgen. Der Ablauf umfasst eine Sichtkontrolle sowie eine Dichtheits- und Funktionsprüfung sämtlicher Bauteile – vom Druckregler über Schläuche und Leitungen bis hin zu Gasgeräten und Lüftungsöffnungen. Nur wenn alle Komponenten technisch einwandfrei sind und die Anlage den Sicherheitsanforderungen entspricht, wird die Prüfplakette erteilt.
Prüftermine rechtzeitig einplanen
Die Kosten für die Gasprüfung liegen in der Regel zwischen 40 und 80 Euro, abhängig vom Anbieter. Der Zeitaufwand beträgt etwa 30 bis 45 Minuten. Für die meisten Campingfreunde ist die Prüfung also unkompliziert und schnell erledigt, muss jedoch rechtzeitig eingeplant werden. Wer etwa in den Sommerferien mit dem Wohnwagen verreisen möchte, sollte vorher prüfen, ob die eigene Anlage den Anforderungen entspricht und ob eine gültige Prüfbescheinigung vorliegt. Eine überfällige oder nicht bestandene Prüfung kann nicht nur zu Problemen bei der Weiterfahrt führen, sondern im Ernstfall auch den Versicherungsschutz gefährden.
Auch Neufahrzeuge sind betroffen
Auch bei neueren Fahrzeugen, die ab Werk mit einer Flüssiggasanlage ausgeliefert wurden, ist die erstmalige Prüfung nach spätestens zwei Jahren fällig, unabhängig davon, ob die Anlage regelmäßig genutzt wurde. Denn selbst ungenutzte Anlagen unterliegen dem Alterungsprozess: Dichtungen, Schläuche und Regler können porös werden, Leitungen beschädigt sein, unentdeckte Undichtigkeiten bleiben ohne Prüfung oft lange unbemerkt. Sichern Sie sich also auch bei einem Neukauf besser noch einmal ab.
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Beratung bei Unsicherheit – wir unterstützen Sie
Für viele Besitzerinnen und Besitzer ist es nicht leicht zu beurteilen, ob die eigene Anlage korrekt installiert und betriebsbereit ist. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Flüssiggasanlage den aktuellen Anforderungen genügt oder wann genau die nächste Prüfung ansteht, unterstützen wir Sie gerne. Unsere Fachberater informieren Sie kompetent über die Prüfvorgaben, helfen bei der Terminplanung und vermitteln auf Wunsch qualifizierte Prüfstellen in Ihrer Region.
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, Ihre Anlage rechtzeitig und sicher auf die neue Prüfpflicht vorzubereiten.