Entwurf zur THG-Quote: Flüssiggas erstmals einbezogen
Die THG-Quote soll Emissionen im Verkehr begrenzen.
Im Entwurf wird auch Autogas einbezogen.
Der DFVG warnt vor einer zu frühen Umsetzung.
Die Bundesregierung arbeitet an einem zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Ziel ist es, die Emissionen im Verkehrssektor weiter zu senken. Erstmals soll dabei auch Flüssiggas – insbesondere in Form von Autogas – berücksichtigt werden. Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) sieht darin grundsätzlich ein geeignetes Instrument, um CO₂ einzusparen. In seiner Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf weist der Verband jedoch auf Punkte hin, die aus seiner Sicht noch angepasst werden sollten.
Biogenes Flüssiggas: Chancen und Grenzen
Flüssiggas wird vielseitig eingesetzt: als Heizenergie, in der Industrie, in der Landwirtschaft und als Autogas. Welche Verwendung gewählt wird, entscheidet sich erst beim Abfüllen oder bei der Auslieferung. Der DVFG betont deshalb, dass eine klare Trennung in der Logistik praktisch nicht möglich ist. Um den Einsatz von Flüssiggas als Kraftstoff trotzdem korrekt auf die THG-Quote anrechnen zu können, sei ein sektorbezogenes Massenbilanzsystem notwendig. Damit könne nachvollzogen werden, dass eine bestimmte Menge biogenes Flüssiggas bilanziell dem entsprechenden Verbrauch im Verkehrssektor zugerechnet wird. Vergleichbare Regelungen existieren bereits für Erdgas.
Autogas soll laut des DVFG künftig mit Flüssiggas, das zum Beispiel zum Heizen genutzt wird, in einer Massenbilanz zur Klimaneutralität gleichgestellt werden. So wird es schon beim leitungsgebundenen Erdgas praktiziert.
Seit 2018 ist biogenes Flüssiggas auf dem deutschen Markt verfügbar, etwa als Nebenprodukt der Herstellung hydrierter Pflanzenöle (HVO) oder aus Raffinerien mit Coprocessing. Die verfügbaren Mengen sind jedoch noch begrenzt und lassen sich nicht beliebig steigern. Laut DVFG sollte die Entwicklung der THG-Quote daher an die tatsächliche Marktverfügbarkeit gekoppelt sein. Ein stufenweiser Einstieg ab 2027 mit geringem Anstieg der Quote würde es ermöglichen, den Markt behutsam aufzubauen und dennoch die Klimaziele für 2040 einzuhalten. Auf diese Weise könnten Versorgungsengpässe und Preisschwankungen für Autogasnutzer vermieden werden.
Realistische Umsetzungsfristen und Harmonisierung
Nach aktuellem Stand soll das neue Gesetz bereits am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Aus Sicht des DVFG ist diese Frist für Versorgungsunternehmen zu knapp bemessen. Für die Umsetzung der THG-Quote seien umfangreiche Vorbereitungen erforderlich – von der Entwicklung einer Monitoring-Strategie über die Anmeldung beim nationalen Biomasseregister bis hin zum Aufbau neuer Beschaffungsprozesse. Damit diese Strukturen seriös eingeführt werden können, plädiert der Verband für einen späteren Start, frühestens im Jahr 2027.
Der Entwurf sieht vor, dass in Deutschland nur bestimmte Produkte auf die Quote angerechnet werden können. Der DVFG warnt davor, dass nationale Sonderregelungen den Markt verzerren und zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Anbieter führen könnten. Zudem sei die ökologische Steuerungswirkung fraglich, wenn gleiche Produkte im Ausland ohne Einschränkungen auf den Markt kämen. Der Verband spricht sich daher für eine EU-weit einheitliche Anerkennung aus, basierend auf europaweit gültigen Nachhaltigkeitsnachweisen.
Die Gewinnung von BioLPG erfolgt als Nebenprodukt bei der Herstellung von Biokraftstoffen aus organischem Abfall in den gleichen Raffinerien - das ist sowohl ökonomisch und ökologisch nachhaltig.
Flüssiggas bleibt grüne Alternative
Für Verbraucher ergeben sich aus der Einbeziehung von Flüssiggas in die THG-Quote mehrere Vorteile: Flüssiggas kann künftig offiziell als Beitrag zum Klimaschutz anerkannt werden – sowohl in der Wärmeversorgung als auch im Verkehr. Mit der wachsenden Verfügbarkeit von biogenem Flüssiggas eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten, den eigenen CO₂-Fußabdruck zu verringern, ohne die bestehende Technik anpassen zu müssen. Gleichzeitig trägt eine praxistaugliche Umsetzung dazu bei, die Versorgung zuverlässig und bezahlbar zu halten. Damit verbindet Flüssiggas auch in Zukunft Klimaschutz mit Alltagstauglichkeit und Versorgungssicherheit.
Bio-Flüssiggas: Der erneuerbare Energieträger
Bio-Flüssiggas wird aus erneuerbaren Rohstoffen gewonnen, zum Beispiel aus pflanzlichen Rest- und Abfallstoffen, biogenen Ölen oder organischen Nebenprodukten. Der Energieträger ist chemisch identisch mit herkömmlichem Flüssiggas, unterscheidet sich jedoch durch seine Herstellung: In Raffinerien entsteht Bio-Flüssiggas entweder als Nebenprodukt der Produktion hydrierter Pflanzenöle (HVO) oder durch die Mitverarbeitung biogener Öle im sogenannten Coprocessing-Verfahren. Dadurch lässt es sich ohne technische Anpassungen in bestehenden Flüssiggasanlagen nutzen. Bio-Flüssiggas verbindet die Vorteile von Flüssiggas – vielseitige Einsatzmöglichkeiten, schadstoffarme Verbrennung und gute Transportierbarkeit – mit einem deutlich reduzierten CO₂-Fußabdruck.
Sie haben Fragen zu Bio-Flüssiggas und dessen Verwendung? Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.